Donnerstag 04.03.2010
Gerichtstermine sind weit weniger spektakulär als erwartet. Aber das Reinkommen in das Sozialgericht in Düsseldorf hat schon was von Hochsicherheitstrakt. Nachdem diese Hürde geschafft war, ging es auch relativ entspannt weiter.

Mein Rechtsanwalt hat uns vor dem Saal begrüßt, wir hielten noch einen kleinen Schanck und dann ging es schon zur nichtöffentlichen Sitzung.

Mittlerweile klage ich nicht mehr gegen das Versorgungsamt oder das Land, sondern nun gegen den Kreis. Die Zuständigkeiten haben sich in den letzten zweieinhalb Jahren also mehrfach geändert. Und dieses Auseinanderklamüsern hat länger gedauert als das eigentliche Gespräch über das weitere Vorgehen.

Da es schon zwei Klagen ähnlich meiner gibt, die bis zum Bundessozialgericht gingen und beide negativ für die Eltern ausfielen, machte es wenig Sinn, heute auf ein Urteil zu bestehen. Die vorsitzende Richterin hätte sich am Urteil des Bundessozialgerichts orientiert und ich wäre leer ausgegangen.

Da eine der beiden Klägerinnen mit der Absage des Bundesozialgerichts nicht zufrieden war, ging sie weiter zum Verfassungsgericht, was für mich heißt, dass ich mich ganz entspannt zurücklehnen und auf ein Urteil aus Karlsruhe warten kann. So lange lasse ich meine Klage ruhen, ohne dass das negative Auswirkungen für mich hat.

Wenn also die Richter in Karlsruhe die Klage annehmen und später auch noch zu Gunsten der Eltern entscheiden, stehe ich gut da und kann meine Klage wieder aufnehmen.

Was aber auch für andere Eltern interessant ist: Sollte es so weit kommen, wird es auch eine Änderung des Elterngeldgesetzes geben müssen.

Und das ist ein dicker Brocken. Es bleibt also spannend.
13:15 Uhr | 4 Kommentare | Dies und Das



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